Die Mutter war unterhaltspflichtig, weil der Vater das minderjährige Kind betreute. Sie kündigte ihren Job und begann eine Berufungsausbildung. Und der BGH stornierte tatsächlich den Kindesunterhalt:
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Freitag, 15. Juli 2011
BGH: Wenn Mama eine Ausbildung macht, muss sie dem Kind keinen Unterhalt zahlen.
Donnerstag, 14. Juli 2011
Unterhalt für Minderjährige - BGH: Nicht immer muss "der letzte Groschen" eingesetzt werden.
Wer minderjährigen Kindern Unterhalt zahlt, haftet verschärft, salopp gesagt: mit dem vorletzten Hemd. Er muss alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle herzubringen: Zusatzjob, Nachtarbeit, Umzug für eine bessere Arbeit etc. pp.
Das gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH (Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09 = FamRZ 2011, 1041, 1044, Rz. 39) jetzt noch einmal betont hat.
Das gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH (Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09 = FamRZ 2011, 1041, 1044, Rz. 39) jetzt noch einmal betont hat.
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Donnerstag, 30. Dezember 2010
Kindesunterhalt: Vater muss Studium nicht abbrechen und jobben, damit er zahlen kann
Montag, 4. Oktober 2010
BVerfG: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern darf nicht überzogen werden
Ein weiteres Mal bricht das BVerfG eine Lanze für gering verdienende Väter: Die Anforderungen, die an den Sachvortrag eines erkrankten Vaters eines minderjährigen Sohnes hinsichtlich seiner Erwerbseinschränkungen zu stellen sind, dürfen nicht übertrieben werden. In seiner Entscheidung 1 BvR 2236/09 vom 15.02.2010 nimmt das BVerfG hierzu näher Stellung.
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