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Freitag, 15. Juli 2011

BGH: Wenn Mama eine Ausbildung macht, muss sie dem Kind keinen Unterhalt zahlen.

Die Mutter war unterhaltspflichtig, weil der Vater das minderjährige Kind betreute. Sie kündigte ihren Job und begann eine Berufungsausbildung. Und der BGH stornierte tatsächlich den Kindesunterhalt:

Donnerstag, 14. Juli 2011

Unterhalt für Minderjährige - BGH: Nicht immer muss "der letzte Groschen" eingesetzt werden.

Wer minderjährigen Kindern Unterhalt zahlt, haftet verschärft, salopp gesagt: mit dem vorletzten Hemd. Er muss alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle herzubringen: Zusatzjob, Nachtarbeit, Umzug für eine bessere Arbeit etc. pp.
Das gilt aber nicht ausnahmslos, wie der BGH (Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09 = FamRZ 2011, 1041, 1044, Rz. 39) jetzt noch einmal betont hat.

Montag, 4. Oktober 2010

BVerfG: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern darf nicht überzogen werden

Ein weiteres Mal bricht das BVerfG eine Lanze für gering verdienende Väter: Die Anforderungen, die an den Sachvortrag eines erkrankten Vaters eines minderjährigen Sohnes hinsichtlich seiner Erwerbseinschränkungen zu stellen sind, dürfen nicht übertrieben werden. In seiner Entscheidung 1 BvR 2236/09 vom 15.02.2010 nimmt das BVerfG hierzu näher Stellung.