Ein weiteres Mal bricht das BVerfG eine Lanze für gering verdienende Väter: Die Anforderungen, die an den Sachvortrag eines erkrankten Vaters eines minderjährigen Sohnes hinsichtlich seiner Erwerbseinschränkungen zu stellen sind, dürfen nicht übertrieben werden. In seiner Entscheidung 1 BvR 2236/09 vom 15.02.2010 nimmt das BVerfG hierzu näher Stellung.