Lange war die Rechtsprechung anderer Meinung: Ein freiwilliges soziales Jahr stellte keine angemessene Vorbildung zu einem Beruf dar, weshalb es während dieses Jahres auch keinen Kindesunterhalt gab. Seit 2008 ist das freiwillige soziale Jahr jedoch gesetzlich neu geregelt.
Mittwoch, 7. März 2012
Dienstag, 6. März 2012
Verfahrenskostenhilfe: Bei drohendem Sorgerechtsentzug wird regelmäßig ein Anwalt beigeordnet.
Sorgerechtssachen unterliegen nicht dem Anwaltszwang, weshalb das FamFG in § 78 II eine recht hohe Hürde für die Beiordnung eines Anwalts bei Gewährung von VKH errichtet. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen sowohl die Sachlage als auch die Rechtslage schwierig sein, damit das Gericht einen Anwalt beiordnen kann, etwas, das ganz selten vorkommt.
Montag, 5. März 2012
OLG Celle: Rücknahme des Scheidungsantrags - Zustimmung kann nicht erst verweigert und dann doch erklärt werden
Beide Eheleute hatten Scheidungsantrag gestellt, und beide waren mit der Regelung nicht zufrieden, die der Amtsrichter zum Versorgungsausgleich getroffen hatte, weshalb auch beide Berufung einlegten. Als das OLG signalisierte, dass die Ehefrau wohl würde Recht behalten, wollte der Ehemann nun seinen Scheidungsantrag zurücknehmen, weil er die drohende erhebliche Kürzung seiner Rente nicht hinnehmen wollte.
Freitag, 2. März 2012
Ehevertrag sieht "lebenslangen Unterhalt" vor - BGH: Trotzdem Abänderung möglich
Auch ein Ehevertrag, in dem ein lebenslanger Unterhalt vereinbart ist, schützt den Unterhaltsberechtigten nicht vor einem Abänderungsbegehr des Pflichtigen.Im vorliegenden Fall hatte anläßlich der Scheidung im Jahre 1999 ein Zahnarzt mit seiner Frau vereinbart, ihr lebenslang erst 50, später dann 40 % seiner Praxis-Einnahmen als Unterhalt zu zahlen.
Also sich 2008 das Gesetz änderte und insbesondere der § 1578 b BGB eingeführt wurde, klagte der Zahnarzt auf Reduzierung des Unterhalts. Die Frau berief sich auf die vertragliche Vereinbarung. Der BGH, XII ZR 139/09 stellte fest, dass trotz des Vertrags eine nachträgliche Anpassung grundsätzlich möglich ist. Die Gesetzesänderung könne zu einer Störung der Geschäftsgrundlage führen.
Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil ( zum Vergrößern anklicken):
Also sich 2008 das Gesetz änderte und insbesondere der § 1578 b BGB eingeführt wurde, klagte der Zahnarzt auf Reduzierung des Unterhalts. Die Frau berief sich auf die vertragliche Vereinbarung. Der BGH, XII ZR 139/09 stellte fest, dass trotz des Vertrags eine nachträgliche Anpassung grundsätzlich möglich ist. Die Gesetzesänderung könne zu einer Störung der Geschäftsgrundlage führen.
Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil ( zum Vergrößern anklicken):
Donnerstag, 1. März 2012
OLG München: Bei Verzicht auf den Versorgungsausgleich fällt die Einigungsgebühr an.
Noch bis vor kurzem waren die Obergerichte weithin der Meinung, ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich löse eine Einigungsgebühr nicht aus; den ein Verzicht sei eine einseitige Sache, eine Einigung setze jedoch zwei korrespondierende Willenserklärungen voraus. Nun hat sich aber die Rechtslage zum Versorgungsausgleich per 01.09.2012 grundlegend geändert.
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