Völlig klar - die Reduktion sozialer Kontakt muss sein, wenn die Pandemie die Ansteckungszahlen so in die Höhe schnellen lässt, wie das derzeit der Fall ist. Aber manchmal tun die daraus resultierenden Konsequenzen schon wirklich weh:
Die veröffentlichte Version der Gerichtsentscheidung des VG Schleswig sagt uns nicht, wo sich das ganze zugetragen hat. Fest steht nur, dass es in Schleswig-Holstein war und man sich zumindest dort (wahrscheinlich aber auch im ganzen Bundesgebiet) darauf einstellen muss, als Hochzeiter in Pandemie-Zeiten mutterseelenallein vor den Standesbeamte treten zu müssen - ohne moralische Schützenhilfe von Eltern, Schwiegereltern und Trauzeugen. Denn dieser Personenkreis gehört nach geltendem Eheschließungsrecht nicht zu den " für die Eheschließung zwingend notwendigen Personen".
Deswegen waren Bürgermeister und Standesbeamte der Gemeinde - so weist es die Begründung des VG Schleswig aus - zu folgendem Schluss gekommen: "Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Standesamtsbezirks
A-Stadt hätten entschieden und mit dem Bürgermeister der Antragsgegnerin
abgestimmt, dass zu den Eheschließungen im November nur noch der für die
Eheschließung notwendige Personenkreis zugelassen werde. Sie verweist
auf das Inkrafttreten der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des
Landes-Schleswig-Holstein am 02.11.2020". Und eben diese Verordnung sieht eine weitestgehende Reduktion aller sozialen Kontakte vor. Und bei deren konsequenter Anwendung müssen bei einer Eheschließung halt eben auch Trauzeugen und Eltern des Hochzeitspaars draußen vor der Tür bleiben.
Immerhin dürfen sie anschließend noch mit Reis werfen.
Im Moment darf wenigstens das Brautpaar selbst an der Zeremonie noch teilnehmen - denn es gehört ja zum "zwingend notwendigen Personenkreis". Aber wir werden sehen: Wenn die Pandemie noch lange dauert, wird unter Umständen bei uns die mittelalterliche Handschuh-Ehe vielleicht wieder eingeführt - möglicherweise sogar in verschärfter Form: Dann würde die Vorlage jeweils eines Handschuhs von Braut und Bräutigam ausreichen, damit der Standesbeamte die Eheschließung vornehmen kann. Stimmungsvolle Teilnahme per Zoom-Übertragung sollte natürlich möglich sein.
Aber dann wird's natürlich schwierig mit dem Reis....
Oh Lord! Lass Impfstoff regnen!