... und bin so klug als wie zu vor. Das ist auch die Meinung des hessischen Justizministers Jörg Uwe Hahn ( FDP) der deshalb die Erstreckung des Bologna-Prozesses auf die deutsche Juristenausbildung strikt ablehnt, wie beck-aktuell neulich berichtete. Bachelor und Master seien als Ersatz für "qualitätssichernde Staatsprüfungen" nicht geeignet, so der Minister.
Die deutsche Juristenausbildung sei europaweit eine der besten und habe einen Ruf zu verlieren. Für die Erstreckung des Bologna-Prozesses auf diese Ausbildung gebe es "kein überzeugendes Argument". Einzelne Vorteile würden von den gravierenden Nachteilen bei weitem überwogen. In einem kurzen Bachelor-Studium könnten nicht die juristischen Kenntnisse vermittelt und wissenschaftlich vertieft werden, die für den juristischen Abschluss bisheriger deutscher Qualität notwendig seien. Den einzelnen Universitäten sei es zwar unbenommen, ergänzend die Verleihung akademischer Grade im Sinn der Bologna-Erklärung vornehmen. eine Alternative zum bewährten System sehe er darin jedoch nicht.
Auch die deutschen Gerichte haben kein großes Vertrauen zum Bachelor. Das OLG Celle z.B. sieht in ihm unterhaltsrechtlich keinen echten Studienabschluss. Die Beendigung des Studiums mit einem Master statt nur mit einem Bachelor erhöhe die Chancen des Universitätsabgängers auf einen Arbeitsplatz enorm, weshalb jeder nach seinem Bachelor auch den Master anstreben dürfe. Es handele sich um einen einheitlichen Studiengang, weshalb die Eltern auch nach Erlangung des Bachelors die Unterhaltszahlungen nicht einstellen dürfen.
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