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Dienstag, 1. Februar 2011

OLG Köln: Wer bei Trennung auszieht, die Wohnung aber später haben will, muss schnell einen Antrag stellen.

Wer bei Trennung aus der Ehewohnung auszieht, die Ehewohnung aber eigentlich gern für sich möchte, der sollte möglichst umgehend einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Das hat das OLG Köln jetzt so entschieden.