... weshalb
unterhaltsrechtlich nicht nachvollziehbar ist, dass jemand aus
gesundheitlichen Gründen einen gut dotierten Angestellten-Job aufgibt,
um sich selbständig zu machen, so das OLG. Eher gehe man den umgekehrten Weg.
Das OLG stellt sich mit Urteil vom 06.12.2011 - 4 UF 150/11 = BeckRS 2011, 29158
auf den Standpunkt: "Für den Senat erscheint es nur schwer
nachvollziehbar, warum der Kläger seine gut dotierte Tätigkeit bei
seinem früheren Arbeitgeber gegen die Aufnahme einer selbstständigen
Tätigkeit aufgegeben hat. Er führt hier in erster Linie
krankheitsbedingte Gründe und Arbeitsüberlastung an. Allerdings vermag
dies nicht zu überzeugen, weil freiberufliche Tätigkeiten und die damit
verbundene erhöhte Eigenverantwortung und die Übernahme des
wirtschaftlichen Risikos eher stresserhöhend sind. So trägt der Kläger
selbst vor, dass er auch heute unter erheblichem Arbeitsstress leide und
dennoch deutlich weniger verdiene als zuvor."
Richter wissen schon, warum sie Richter und nicht Anwälte geworden sind ;-)
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