Mittwoch, 20. Februar 2013

Hamburg klagt gegen das Betreuungsgeld

Bis zuletzt war das Betreuungsgeld umstritten. Auch Bundespräsident Gauck tat sich beim Unterschreiben des Gesetzes hart. Er habe verfassungsrechtliche Bedenken, die jedoch letztlich die Ausfertigung des Gesetzes nicht gehindert hätten, so äußerte er diese Woche.
Nun ist es da, das Gesetz, und das Betreuungsgeld soll ab dem 01.08.2013 gezahlt werden. Gerade rechtzeitig als Wahlgeschenk zur im September anstehenden Bundestagswahl. Aber es gibt keine Ruhe. Hamburg hat heute gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht: "Dem Bund fehlt es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz. Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht erforderlich".
Die Begründung ist also eine formale. Und in der Tat - der Gesetzgeber hat, was finanzielle Familienunterstützung betrifft, einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Ob er ihn während der letzten Jahrzehnte richtig genutzt hat - das steht auf einem anderen Blatt. 

Die Kritik und die Tatsachen rund ums Betreuungsgeld fasst tagesschau.de hier zusammen.