Biologisch etwas neben der Sache, aber durchaus im Sinne moderner Gleichberechtigung hat der EuGH auch Vätern das Recht auf "Still-Urlaub" gewährt. In Deutschland gibt es dazu die Regelungen im BEEG - Gesetz zur Regelung von Elterngeld und Elternzeit.§ 1 BEEG sieht - ganz im Sinne der Rechtsansicht des EuGH auch vor, dass geschlechts- und beschäftigungsunabhängig Väter und Mütter Anspruch auf Erziehungszeit haben.