Lebt der getrenntlebende oder geschiedene Partner in einer neuen eheähnlichen Beziehung, kann dies zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall des Ehegattenunterhalts nach § 1579 Nr. 2. BGB führen. Zu den Voraussetzungen einer solchen Partnerschaft hat das OLG Düsseldorf sich jetzt noch einmal näher geäußert.