Freitag, 31. Dezember 2010

ius-news: Die Wochenumschau

Blick über den Tellerrand
Bemerkenswertes aus anderen Blogs

Ausgabe 10/51

  • Halb zog Sie ihn, halb sank er hin... , und beide vergaßen dabei den brennenden Adventskranz. Und nun soll die Versicherung das ausgebrannte Wohnzimmer zahlen. Tatsächlich - Sie muss! Wie Hans-Otto Burschel im Beck-Blog amüsiert berichtet.
  • Der Gutschein auf dem Gabentisch - innerhalb welcher Frist muss man ihn eigentlich einlösen, wenn ihn ein Geschäftsmann ausgestellt hat? Verfällt er irgendwann? Wenn ja, wann? Damit beschäftigt sich der Kollege Ferner 
  • Geschenke umtauschen - nicht auf eigene Faust! Ein allgemeines Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht. Und wer einfach in den Laden geht, den ungeliebten roten Schal wieder ins Regal legt und stattdessen einen schwarzen mitnimmt, der könnte wegen räuberischen Diebstahls dran sein, berichtet der Kollege Dosch. 
  • Private Luftüberwachung - Sicher haben Sie auch schon mitbekommen, dass es inzwischen kleine "Drohnen" mit Internet-Kameras zu kaufen gibt, die man mittels eines Smart-Phones steuern kann. Ob und welche rechtlichen Probleme der damit mögliche Blick in Nachbars Garten und Nachbars Schlafzimmer aufwirft, erörtert der Kollege Ferner.
  • Verbraucherministerium warnt vor Phishing - auf einer neuen Internetseite und mit aktueller Presseerklärung, worauf der Kollege Dosch hinweist
  • Und schließlich silvesterüblich: Sorgfaltspflichten beim Feuerwerk - über die Details informieren Rechtslupe und Juraexamen
  • Auch der Deutsche Anwaltverein betreibt übrigens einen Blog. Sie finden ihn hier.

Ein  schönes Wochenende, einen guten Rutsch und ein wunderbares 2011 wünscht Ihnen

Fokus-Familienrecht
Gerhard Kaßing

Prozesskostenhilfe - Was darf vom Gehalt abgezogen werden?

Mit dieser Frage hat sich das OLG Celle zum Jahresende noch einmal auseinandergesetzt. Die Antragstellerin hatte die kompletten Mietnebenkosten und neben einer Kilometerpauschale für die Fahrten zum Arbeitsplatz auch noch die Kfz.-Versicherung als Abzugsposten anrechnen wollen. Dem widersprach das OLG.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Fokus-Familienrecht-Jahresrückblick

Dieses Jahr war der Hammer! Es ist vom Vulkanausbruch über die Cholera bis zu Stuttgart 21 soviel passiert, dass man sich unmöglich an alles erinnern kann. Wer nochmal wissen möchte, was im ablaufenden Jahr los war, der kann sich hier auf Youtube schlau machen.Wirklich witzig - und gut gemacht.

Und Fokus-Familienrecht? Gibt es noch kein ganzes Jahr, sondern erst fünf Monate. Wir sind zwar fulminant gestartet, aber nach so kurzer Zeit wäre jedes Resümee reine Selbstbeweihräucherung.

Viel interessanter ist, was Sie im Neuen Jahr hier erwartet. Wir legen neben dem gewohnten Service ständiger Berichterstattung über aktuelle Rechtsprechung aus dem Familienrecht ein neues Projekt auf Kiel - eine Serie: Bausteine des Unterhaltsrechts - die wichtigsten 35 Entscheidungen des BGH seit Inkrafttreten der Unterhaltsrechts-Novelle. In den nächsten Tagen geht's los. Lassen Sie sich überraschen!

Einstweilen wünschen Wir Ihnen

einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2011.
Mööööge dieses Jahr...!

Ihr Fokus-Familienrecht-Team

RA Gerhard Kaßing - München

(c) Foto sternschnuppe1 auf www.pixelio.de

Kindesunterhalt: Vater muss Studium nicht abbrechen und jobben, damit er zahlen kann

...so hat das OLG Zweibrücken jetzt entschieden: Az. 6 UF 72/10 = BeckRS 2010,30339.

Basiszinssatz für 1 - 6/11: Weiter 0,12 %

Die Deutsche Bundesbank hat nun den - z.B. zur Berechnung von Verzugszinsen notwendigen - Basiszinssatz für das erste Halbjahr 2011 bekannt gegeben. Er beträgt wie bisher 0,12 %.

Verzugs-Zinsberechnungen können Sie übrigens komfortabel mit Hilfe des Online-Zinsrechners durchführen, der auf www.basiszinssatz.net zur Verfügung gestellt wird.