Die Bundesregierung hat bereits am 20.04.2011 zum Verfassungsgerichtsurteil Stellung genommen, mit dem das BVerfG die Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig erklärte. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist so derart eindeutig, dass es verwundern muss, dass sie bislang in der Fachpresse praktisch keine Erwähnung gefunden hat. Erstmals wird sie nun -verbunden mit einem etwas sibyllinischen Editorial - in der Ausgabe 7/8 der Zeitschrift "forum familienrecht" an prominenter Stelle publiziert. Die Stellungnahme findet sich hier im Internet.
Mittwoch, 31. August 2011
Ehegattenunterhalt: Stellungnahme der Bundesregierung zum Verfassungsgerichtsurteil zur Dreiteilungsmethode
Die Bundesregierung hat bereits am 20.04.2011 zum Verfassungsgerichtsurteil Stellung genommen, mit dem das BVerfG die Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig erklärte. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist so derart eindeutig, dass es verwundern muss, dass sie bislang in der Fachpresse praktisch keine Erwähnung gefunden hat. Erstmals wird sie nun -verbunden mit einem etwas sibyllinischen Editorial - in der Ausgabe 7/8 der Zeitschrift "forum familienrecht" an prominenter Stelle publiziert. Die Stellungnahme findet sich hier im Internet.
Dienstag, 30. August 2011
Ehegattenunterhalt - OLG Brandenburg: Ein während der Trennungszeit geborenes nicht eheliches Kind prägt die ehelichen Lebensverhältnisse
Im Januar diesen Jahres hat das Verfassungsgericht die Drittelmethode des BGH kassiert, und seitdem warten alle gespannt darauf, wie der BGH es nun mit der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen alter und neuer Ehefrau halten wird. Veröffentlichte OLG-Entscheidungen zu diesem Thema gibt es aktuell nicht. Offenbar halten alle ihre Verfahren an und warten auf die Patentlösung aus Karlsruhe.
Nun sind wir schon mitten in den Sommerferien, und sie ist immer noch nicht da, die Patentlösung - und ich befürchte, dass der BGH genau dann mit seiner Entscheidung überkommen wird, wenn ich im September auf Hochzeitsreise bin :-)).
Nun sind wir schon mitten in den Sommerferien, und sie ist immer noch nicht da, die Patentlösung - und ich befürchte, dass der BGH genau dann mit seiner Entscheidung überkommen wird, wenn ich im September auf Hochzeitsreise bin :-)).
Montag, 29. August 2011
OLG Koblenz: Eine Scheidung berührt die Bezugsberechtigung in einem Lebensversicherungsvertrag nicht.
Er hatte Sie, seine Ehefrau, in seinem Lebensversicherungsvertrag als Bezugsberechtigte eingesetzt. Irgendwann ließ er sich scheiden, heiratete erneut und versäumte, die Bezugsberechtigung den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen. Als er starb, zahlte die Die Lebensversicherung an die Ex aus - zu Recht, wie das OLG Koblenz in einem Hinweisbeschluss feststellt.
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Bezugsberechtigung,
Lebensversicherung
Freitag, 26. August 2011
OLG Koblenz: Auch ein Kind, das seine Ausbildung für 4 Jahre unterbricht, hat noch Anspruch auf Unterhalt
Seit langem ist unsteitig, dass kurzzeitige Ausbildungsunterbrechungen nicht dazu führen, dass das Recht des Kindes auf Ausbildungsunterhalt erlischt. Wird die Ausbildung alsbald fortgesetzt, muss auch der Unterhalt weiter gezahlt werden. Das OLG Koblenz hat nun entschieden, dass eine Fortzahlung des Unterhalts auch noch bei einer Unterbrechung der Ausbildung von 4 Jahren infrage kommt.
Donnerstag, 25. August 2011
Besserer Schutz vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet
Die Bundesregierung wird aktiv in Sachen Verbraucherschutz im Internet. Um den Bürger besser for Kosten- und Abo-Fallen zu schützen, soll das BGB geändert werden.
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(C) Bild: Gerhard Kaßing 2011
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(C) Bild: Gerhard Kaßing 2011
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