Mit der Entscheidung von heute früh hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der BRD am Euro-Rettungsschirm ausdrücklich gebilligt. Hier die Pressemeldung des Gerichts.
Der Deutsche Bundestag sei durch die Verabschiedung des Euro-
Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes weder in seinem Budgetrecht noch
sei die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in
verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt.
§ 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes sei allerdings nur
bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor
Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist,
die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Im Übrigen
bestimmt der Senat die verfassungsrechtlichen Grenzen für
Gewährleistungsermächtigungen zugunsten anderer Staaten im Europäischen
Währungsverbund.