Mittwoch, 7. September 2011

Verfassungsgericht billigt Euro-Rettungsschirm

Mit der Entscheidung von heute früh hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der BRD am Euro-Rettungsschirm ausdrücklich gebilligt. Hier die Pressemeldung des Gerichts.


Der Deutsche Bundestag sei durch die Verabschiedung des Euro-
Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes weder in seinem Budgetrecht noch 
sei die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in 
verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt. 

§ 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes sei allerdings nur 
bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. 
Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor 
Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, 
die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Im Übrigen 
bestimmt der Senat die verfassungsrechtlichen Grenzen für 
Gewährleistungsermächtigungen zugunsten anderer Staaten im Europäischen 
Währungsverbund.