Dienstag, 20. März 2012

Du? Der Vater meines Kindes?? Vergiss es!! Oder... lieber doch nicht!

In der nichtehelichen Beziehung war ein Kind zur Welt gekommen, und er hatte die Vaterschaft anerkannt und sogar die elterliche Sorge bekommen. Als die Beziehung auseinander ging, gab es um eben diese Sorge Streit. Und nun behauptete die Kindsmutter im privaten Gespräch (mehrmals und unvorsichtigerweise in Gegenwart seiner neuen Lebensgefährtin), er sei gar nicht der Vater, sondern jemand ganz anderes...
...und nun erhob er Vaterschaftsanfechtungsklage: Raus aus der Unterhaltspflicht! Als sie feststellte, was sie da angerichtet hatte, bestritt sie flugs alle Behauptungen und beantragte Klageabweisung.

Das Gericht hatte nun die Schlüssigkeit der Klage zu beurteilen. Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung (FamRZ 1998, 955) braucht es wenigstens einen gewissen "Anfangsverdacht" für das Fehlen der Vater-Eigenschaft, damit die Klage überhaupt schlüssig erhoben werden kann. Dabei reicht es aber aus, dass die Möglichkeit, dass jemand anders der Vater ist, "nicht ganz fern liegt".

Und wenn die Mutter das behaupte und für die Behauptung Beweis angeboten sei, dann liege die Möglichkeit nicht mehr ganz fern, so das OLG Bremen, Beschluss vom 02.03.2012, Az. 4 WF 20/12 = BeckRS 2012, 05686. Damit war die Anfechtungsklage schlüssig, und das OLG gewährte dafür auch Verfahrenskostenhilfe.

(C) Foto Maryline Weynand auf www.pixelio.de