Nun trat der Bezirksrevisor auf den Plan und wehrte sich gegen die Erstattung der Dolmetscherkosten. Die Verfahrensbeiständin habe ihn beauftragt und müsse daher dessen Kosten aus ihrem - bekanntlich über die Maßen üppigen - Beistands-Salär bestreiten.
Das ging dem OLG Frankfurt (5 WF 249/13 v. 17.10.2013 = BeckRS 2013, 18897) gegen den Strich. Wenn das Gericht der Verfahrensbeiständin schon genehmige, einen Dolmetischer hinzuziehen zu dürfen, dann müsse diese auch davon ausgehen dürfen, dass dessen Kosten vom Staat übernommen werden.
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