Montag, 1. Dezember 2014

AG München - Kindesunterhaltsklage? Termin beim Jugendamt hilft Kosten vermeiden!

Der Kindsvater hatte sich ausdauernd geweigert, Kindesunterhalt in der richtigen Höhe zu zahlen. Die Kindsmutter hatte ihn zur Erstellung eines Jugendamts-Titels aufgefordert. Der Vater reagierte mit Schweigen, weshalb die Mutter bei Gericht Verfahrenskostenhilfe-Antrag stellte, um grünes Licht für die Titulierung des Kindesunterhalts-Anspruchs bei Gericht zu bekommen. Durch diesen Verfahrenskostenhilfe-Antrag aufgeschreckt, vereinbarte der Kindsvater jetzt einen Termin zur Erstellung einer Jugendamts-Urkunde. Das Jugendamt gewährte ihm diesen Termin auch, allerdings - wegen Arbeitsüberlastung - erst 2 Monate später. Der Vater versäumte nun, der Mutter mitzuteilen, dass er bereits einen Termin beim Jugendamt habe, die Sache aber noch etwas dauere. Die Mutter erhobenen Klage auf Kindesunterhalt, und das Gericht legte dem Vater später die Kosten auf, obwohl einen Jugendamt-Titel nachschob.
Diese Kostenfolge hätte der Vater laut Gericht vermeiden können, hätte er die Mutter rechtzeitig davon informiert, dass er nun alles erdenkliche für die Erstellung eines Titels getan hatte. Denn dann hätte die Mutter keine Klage mehr einreichen dürfen.

Amtsgericht München, Beschluss vom 17.11.2014,  Az.: 543 F 11429/14 - nicht veröffentlicht