Wie schütze ich mein Vermögen vor der Sozialhilfe? Diese Frage stellen sich viele Eltern behinderter Kinder, die Sozialleistungen beziehen. Zu Lebenzeiten stellt die Sache kein großes Problem dar - denn der Unterhaltsanspruch der Kinder gegen die Eltern geht nur in ganz geringem Umfang auf den Sozialleistungsträger über, § 94 II SGB XII. Was aber, wenn einer der Eltern stirbt?
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Montag, 28. Februar 2011
BGH: Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
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