Wie schütze ich mein Vermögen vor der Sozialhilfe? Diese Frage stellen sich viele Eltern behinderter Kinder, die Sozialleistungen beziehen. Zu Lebenzeiten stellt die Sache kein großes Problem dar - denn der Unterhaltsanspruch der Kinder gegen die Eltern geht nur in ganz geringem Umfang auf den Sozialleistungsträger über, § 94 II SGB XII. Was aber, wenn einer der Eltern stirbt?