Donnerstag, 30. Juni 2011

Vorsicht vor einem Schreiben des "Gewerbeamts" in Ihrer Postmappe - man will sie um 957,60 € erleichtern!


Mal wieder einer jener Versuche, gestressten Geschäftsleuten in die Tasche zu langen, wenn sie einen Moment nicht aufpassen.
Achtung!
In diesen Tagen versendet eine "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ein Schreiben, das so aussieht, wie wenn es vom Gewerbeamt käme. Nun sind wir Anwälte ja im Allgemeinen so schlau, dass wir wissen, dass wir kein Gewerbe ausüben, sondern freiberuflich aktiv sind. Aber das Schreiben sieht derart amtlich aus, dass jemand, der arg im Stress ist, doch auf die Idee kommen könnte, das Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Und dann sind schnell mal 956,40 € weg.
Also: Aufpassen und alle im Büro vorwarnen, die mit der eingehenden Post zu tun haben.

Update: Näher über die Methoden dieser Firma kann man sich hier informieren. 

Noch'n Update: Inzwischen gibt es ein interessantes Urteil des LG Flensburg, das eine im Text versteckte Berechnung des Inseratspreises als überraschende AGB-Klausel ansieht, wenn zugleich ersichtlich verschleiert werden soll, dass mit Unterzeichnung etwas bestellt wird.

OLG Hamm: Manchmal zahlt man im Knast mehr Unterhalt als draußen

Er war Vater einer nichtehelichen Tochter und hatte eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 736,99 €. Ein wenig verdiente er noch dazu, war aber an sich nicht leistungsfähig für den Kindesunterhalt. Jetzt musste er hinter schwedische Gardinen, und damit änderte sich die Sachlage, so das OLG Hamm:

Mittwoch, 29. Juni 2011

Anwälte verdienen durchwegs weniger - IFB-Untersuchung deckt Rückgänge bis 20 % auf

Die allgemein rückläufige Einkommensentwicklung macht auch vor den Anwälten nicht halt - im Gegenteil: Die Berufsgruppe der Advokaten musste in den letzten 12 Jahren  stärkere Einbußen hinnehmen als der Durchschnitt der Bevölkerung:

Bezogen auf das Jahr 1996 als Basis 100 ist der persönliche Jahresüberschuss sowohl der Einzelanwälte als auch der Anwälte in den Sozietäten mit wenigen Ausnahmen nach einer Umfrage des Instituts der Freien Berufe - Nürnberg nicht unerheblich gesunken.

"Mein Anwalt hat mich nicht richtig belehrt!" BGH: Beweispflichtig ist der Mandant!

"Wenn Sie mir das rechtzeitig gesagt hätten...!" Dieser Satz markiert häufig den Anfang vom Ende einer guten Mandatsbeziehung. Und wenn der Anwalt dasjenige, was er eben häufig doch rechtzeitig gesagt hat, nicht in irgendeiner Form auch schriftlich gegenüber dem Mandanten festgehalten hat, dann ist auch der Haftungsprozess nicht weit. Die Frist ist versäumt, sie wurde nicht eingehalten, weil der Mandant sich nicht gemeldet hat. Der Mandant sagt, er sei gar nicht informiert worden, dass er sich binnen einer gewissen Frist hätte melden sollen.

Dienstag, 28. Juni 2011

Fluch und Segen des doppelten Fristenkalenders

In vielen Anwaltsbüros werden zwei Fristenkalender geführt, einer auf Papier und einer im Computer. Der PC-Kalender, weil extrem benutzerfreundlich und der Papierkalender "für alle Fälle". Der BGH hat jetzt entschieden, dass in der Akte eine Frist erst als „notiert“ gekennzeichnet werden darf, wenn sie in beiden Kalendern eingetragen ist. Es gewährte deshalb im folgenden Fall keine Wiedereinsetzung: