Donnerstag, 30. Juni 2011

Vorsicht vor einem Schreiben des "Gewerbeamts" in Ihrer Postmappe - man will sie um 957,60 € erleichtern!


Mal wieder einer jener Versuche, gestressten Geschäftsleuten in die Tasche zu langen, wenn sie einen Moment nicht aufpassen.
Achtung!
In diesen Tagen versendet eine "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" ein Schreiben, das so aussieht, wie wenn es vom Gewerbeamt käme. Nun sind wir Anwälte ja im Allgemeinen so schlau, dass wir wissen, dass wir kein Gewerbe ausüben, sondern freiberuflich aktiv sind. Aber das Schreiben sieht derart amtlich aus, dass jemand, der arg im Stress ist, doch auf die Idee kommen könnte, das Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Und dann sind schnell mal 956,40 € weg.
Also: Aufpassen und alle im Büro vorwarnen, die mit der eingehenden Post zu tun haben.

Update: Näher über die Methoden dieser Firma kann man sich hier informieren. 

Noch'n Update: Inzwischen gibt es ein interessantes Urteil des LG Flensburg, das eine im Text versteckte Berechnung des Inseratspreises als überraschende AGB-Klausel ansieht, wenn zugleich ersichtlich verschleiert werden soll, dass mit Unterzeichnung etwas bestellt wird.