Das gab's - unter anderem diese Woche in anderen Blogs zum Thema Familienrecht:
- Wer über sein Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeitet, muss sich bei der Berechnung des Unterhalts sein Einkommen nicht voll anrechnen lassen, berichtet der Kollege Wille
- Ob das Jugendamt Unterhaltsvorschuss gewährt, darauf hat der Vater keinen Einfluss, sagt das VG Aachen und berichtet Hans-Otto Burschel im Beck-Blog.
- Ein Erkrankung ist im Normalfall nicht ehebedingt i.S.v. § 1578 b BGB. Trotzdem kann es auch im Rahmen des Krankheitsunterhalts Fälle geben, in denen ein ehebedingter Nachteil vorliegt. Die Details der BGH-Entscheidung finden Sie bei scheidungsfix.de.
- Das Verfassungsgericht hat die Drittelmethode für die Berechnung des Ehegattenunterhalts gekippt - und fast alle liefern nun erste Fingerübungen zur neuen Unterhaltsberechnung ab. Hans-Otto Burschel berichtet im Beck-Blog davon, dass inzwischen jeder seine Speziallösung hat, angefangen bei Maurer, der den Unterhalt der ersten Ehefrau nun ohne Berücksichtigung der zweiten errechnet, bis hin zu Gerhardt/Gutdeutsch, die das BVerfG-Urteil am liebsten wegzaubern würden und die Drittelmethode einfach auf die Ebene der Leistungsfähigkeit verlagern. Mit anderen Worten: Es ist alles vertretbar...
... und war es auch schon, als die Drittelmethode noch en vogue war. Wer sich den Spass macht, in die 18. Auflage von Dieter Schwabs Anfängerlehrbuch ("Familienrecht" in der Beck-Reihe "Grundrisse des Rechts") zu schauen, wird dort schon im Vorwort (!) einen Vorgschmack von Schwabs Meinung von der "wundersamen Rechtsprechung des BGH" finden...