Donnerstag, 1. September 2011

OLG Köln zu den Bemühungen des unterhaltsberechtigen Ehegatten um Arbeit - 40 Bewerbungen in 6 Monaten reichen nicht.

Wer Unterhalt verlangt, weil es ihm bisher noch nicht gelungen ist, einen Arbeitsplatz zu ergattern, der muss nachweisen, dass er sich umfangreich bewirbt. Das hat jetzt erst das OLG Köln wieder entschieden.
Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass 40 Bewerbungen in 6 Monaten nicht ausreichen.In seiner Entscheidung vom 30 03. 2011 = Az. 4 WF 51/11 hielt das OLG fest:
Wird jemand von seinem Arbeitgeber gekündigt, muss er zunächst nachweisen, dass die Kündigung nicht infolge seines Verschuldens erfolgt ist. Ab Ausspruch der Kündigung ist er verpflichtet, sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. 40 Bewerbungen in 6 Monaten reichen quantitativ bei weitem nicht aus. Außerdem darf man seine Bewerbungsbemühungen nicht auf die Bereiche beschränken, in denen man bisher beruflich tätig war. Besteht die reelle Möglichkeit, in berufsfremden Gebieten Arbeit zu finden, muss man sich auch auf solche Jobs bewerben. Die Unterhaltsberechtigte hatte als Verkäuferin gearbeitet und sich nur in diesem Bereich und als Bürokraft beworben, Tätigkeitsbereiche, in denen erheblicher Bedarf an Arbeitskräften besteht, wie etwa in der Kinder- und Seniorenbetreuung sowie vor allem im Bereich Pflege, wurden in die Bewerbungsbemühungen nicht einbezogen. Der 47-jährigen Antragsgegnerin könne laut OLG durchaus zugemutet werden, sich in neue Tätigkeitsbereiche einzuarbeiten.
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