Christian Pothe, Geschäftsführer der Bucerius Education GmbH, hat das in einem Blog-Beitrag mal näherungsweise errechnet und ist dabei von folgenden Zahlen ausgegangen:
Richter mit Besoldung R 2, 45 Jahre alt mit 2 Kindern brutto
|
5.800,00
|
Zzgl. Vom Anwalt aufzubringende Sozialversicherung (AV plus KK) ca.
|
1.600,00
|
Wert des Urlaubs auf den Monat umgelegt
|
900,00
|
Krankheitsrisiko mtl.
|
150,00
|
Risiko Honorarausfälle und Geschäftseinbrüche, 20 % =
|
1.690,00
|
Erforderlicher Gewinn vor Steuern
|
10.140,00
|
Kostenquote durchschnittlich 50 %
|
10.140,00
|
Erforderlicher Umsatz daher
|
20.280,00
|
Das sind jährich
|
243.360,00
|
52 Arbeitswochen mit 5 Tagen ergeben Arbeitstage
|
260
|
Minus 10 Feiertage
|
10
|
Minus 30 Tage Urlaub
|
30
|
Minus 5 Krankheitstage
|
5
|
Minus 3 Tage Fortbildung
|
3
|
Rest Arbeitstage
|
212
|
à 8 Stunden
|
1.696 h
|
Davon 25 % administrative Tätigkeit und „business development“
|
424 h
|
Differenz 0 abrechenbare Stunden =
|
1.272 h
|
243.360,00 : 1.272 =
191,32
19 % MWSt = 36,35
19 % MWSt = 36,35
Brutto-Stundensatz 227,67
Sie verlangen weniger als 227,67 als Stundensatz, können nicht 6 Stunden am Tag abrechnen oder bearbeiten gar VKH-Sachen (im Familienrecht etwa 50 %)? Dann wissen Sie jetzt, wieso Sie am Wochenende Akten mit heimnehmen.
Schönen Sonntag noch!
P.S. Danke an Christoph Nebgen für die Hinweise in seinem lesenswerten Blog-Beitrag: