Der Junge war 10 Jahre alt und lebte seit acht Jahren bei einer Pflegefamilie. Der nichtehelichen Mutter war das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden. Das Jugendamt beantragte nun, den Familiennamen des Jungen zu ändern und ihm den Namen seiner Pflegeeltern zu geben.
Donnerstag, 31. März 2011
OVG Münster: Pflegekind bekommt auf Antrag des Jugendamtes den Namen seiner Pflegeeltern
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Mittwoch, 30. März 2011
OLG Celle: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil gegen dessen Willen möglich
Eltern haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur elterlichen Sorge. Und - wie das bei Pflichten so ist - man kann sie weder kündigen noch auf sie verzichten, betont das OLG Celle. Die " Sorgepflicht" und ihre Ausübung orientiert sich damit nicht am Willen der Eltern sondern am Wohl des Kindes.
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Dienstag, 29. März 2011
Hat das BVerfG den Sachverhalt nicht kapiert?
Das könnte in einer Entscheidung, die wir erst neulich hier besprochen haben, tatsächlich der Fall sein. Das BVerfG hatte entschieden, dass im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens den Eltern nicht auferlegt werden darf, eine Psychotherapie zu absolvieren.
Hans-Otto Burschel weist im BeckBlog ausdrücklich darauf hin, dass hier möglicherweise ein Irrtum des BVerfG beim zugrunde liegenden Sachverhalt vorlag. Das OLG Frankfurt, dessen Entscheidung vom BVerfG kassiert wurde, hat nämlich inzwischen in FamRZ 2011, 452 klargestellt, dass es keine Therapie der Eltern, sondern die Fortführung einer Therapie des Kindes angeordnet hatte ( was nach § 1666 BGB unbedenklich möglich wäre).
Das wäre, wenn wahr, ein peinliches Mißverständnis!
Hans-Otto Burschel weist im BeckBlog ausdrücklich darauf hin, dass hier möglicherweise ein Irrtum des BVerfG beim zugrunde liegenden Sachverhalt vorlag. Das OLG Frankfurt, dessen Entscheidung vom BVerfG kassiert wurde, hat nämlich inzwischen in FamRZ 2011, 452 klargestellt, dass es keine Therapie der Eltern, sondern die Fortführung einer Therapie des Kindes angeordnet hatte ( was nach § 1666 BGB unbedenklich möglich wäre).
Das wäre, wenn wahr, ein peinliches Mißverständnis!
Montag, 28. März 2011
OLG Stuttgart: Keine Business-Class für Anwälte - Advokaten müssen Economy fliegen
Immerhin müssen wir aber auch keinen Billigflug benutzen, bei dem man nicht umbuchen kann. Das hat das OLG Stuttgart jetzt mit Beschluss vom10.03.2010, Az. 8 W 121/10 = FamRZ 2011, 498 entschieden.
Nach § 91 II S. 1 ZPO bekommen Anwälte nur notwendige Kosten vom Gegner erstattet, wobei sie den " Grundsatz der Kostengeringhaltung" zu beachten haben. Das führt nach Ansicht des OLG dazu, dass Anwälte nicht Business-, sondern nur Economy-Class fliegen dürfen. Immerhin dürfen wir aber, wenn wir am Boden bleiben, bei der Bahn die erste Klasse benutzen, dies mit der Begründung, dass das die von uns vertretene Partei selbst schließlich auch darf, § 91 I 2 ZPO iVm. § 5 I JVEG.
Allerdings darf der Anwalt mit dem Mandanten vereinbarten, dass dieser ihm die Flugkosten für die Business-Class ersetzt. Nur muss sie halt dann der Gegner eben nicht erstatten.
Diesen Post als PDF herunterladen.
(c) Foto: hogr. auf www.pixelio.de
Nach § 91 II S. 1 ZPO bekommen Anwälte nur notwendige Kosten vom Gegner erstattet, wobei sie den " Grundsatz der Kostengeringhaltung" zu beachten haben. Das führt nach Ansicht des OLG dazu, dass Anwälte nicht Business-, sondern nur Economy-Class fliegen dürfen. Immerhin dürfen wir aber, wenn wir am Boden bleiben, bei der Bahn die erste Klasse benutzen, dies mit der Begründung, dass das die von uns vertretene Partei selbst schließlich auch darf, § 91 I 2 ZPO iVm. § 5 I JVEG.
Allerdings darf der Anwalt mit dem Mandanten vereinbarten, dass dieser ihm die Flugkosten für die Business-Class ersetzt. Nur muss sie halt dann der Gegner eben nicht erstatten.
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Freitag, 25. März 2011
BGH: Schuldner droht mit Selbstmord - Zwangsversteigerung muss einstweilen eingestellt werden.
Die Schuldner, ein Ehepaar, waren Eigentümer eines Einfamilienhaus, dessen Zwangsversteigerung wegen hoher Schulden anstand; sie wohnten auch darin. Sie trugen vor, der erzwungene Auszug werde sie in den Selbstmord treiben und boten dafür Sachverständigengutachten an. Das LG Essen meinte, die Gefahr einer Selbsttötung sein nicht konkret genug vorgetragen und lehnte die Einstellung der Zwangsversteigerung ab. Der BGH hob die Entscheidung auf.
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