Dienstag, 6. Dezember 2011

Vor 60 Jahren starb Otto Palandt - Kritische Würdigung seines zweifelhaften Wirkens auf LTO

Die meisten bringen den Namen Palandt einfach nur unkritisch in Verbindung mit dem gängigsten aller BGB-Kommentare. Der "Palandt" ist DAS Standardwerk im Zivilrecht und aus dem Alltag des deutschen Juristen definitiv nicht hinweg zu denken. Nur wenige wissen um die nationalsozialistische Vergangenheit des Kommentar-Namensgebers, der zwar Zeit seiner Tätigkeit als Herausgeber des Buches nicht eine einzige BGB-Vorschrift kommentierte, dafür aber im Vorwort aus seiner braunen politischen Prägung nicht nur keinen Hehl machte, sondern dem ganzen Kommentar für die ersten Auflagen eine entscheidende politische Prägung gab.

Anläßlich des 60. Todestags von Otto Palandt würdigt die "Legal Online Tribune" Palandt und seine Mitkommentatoren der ersten, noch unter nationalsozialistischer Ägide veröffentlichten Auflagen des Werks. Die zitierten Kommentarstellen sind skandalös und gerade deshalb lesenswert, ebenso die Erläuterung des "Dreisprungs der juristischen Kommentar-Literatur": Ein empfehlenswerter Artikel.

Übrigens: Seinerzeit hielt Otto Palandt Frauen für das "justizuntaugliche Geschlecht". Seine Kommentierung der NS-Justiz-Ausbildungsordnung richtete sich ausschließlich an Männer (vgl. den obigen Artikel). Er wird sich im Grabe herumdrehen, wenn er nun erfahren muss, dass mit der 72. Auflage des Werks jetzt die erste Frau Einzug in die Riege der Palandt-Kommentatoren hält: Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München wird den Part des dann aus Altersgründen ausscheidenden Prof. Dr. Uwe Diedrichsen übernehmen und damit für die Kommentierung großer Teile des Familienrechts zuständig sein. Eine der letzten Männer-Bastionen wird gestürmt. Alles Gute, Dr. Götz!

(C) Foto: Ich




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