Mittwoch, 24. April 2013

Job schon vor der Ehe wegen der Kinder aufgegeben - BGH: Kein Ehebedingter Nachteil!

Wer im Hinblick auf die neue vielversprechende Partnerschaft schon vor der Hochzeit schon mal seinen Job aufgibt, bekommt hinterher Schwierigkeiten, den Verlust seiner Verdienstmöglichkeit als ehebedingten Nachteil zu definieren, wenn die Ehe dann doch schiefgeht und er Unterhalt geltend machen will. Der BGH (XII ZR 120/11 v. 20.03.2013) zum wiederholten Male: 
"Nach der Rechtsprechung des BGH begründen eine Arbeitsplatzaufgabe oder ein Arbeitsplatzwechsel keinen ehebedingten Nachteil, wenn sie geraume Zeit vor der Eheschließung erfolgt sind (vgl. Senatsurteile vom 7. März 2012 XII ZR 25/10 FamRZ 2012, 776 Rn. 19 und vom 20. Februar 2013 XII ZR 148/10  jeweils mwN). Ein ehebedingter Nachteil kann sich dann aber aus der Fortsetzung der Rollenverteilung in der Ehe und dem damit verbundenen Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit ergeben (vgl. Senatsurteile vom 7. März 2012 XII ZR 25/10 FamRZ 2012, 776 Rn. 19 und vom 20. Februar 2013 XII ZR 148/10 jeweils mwN)."