Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 14. März 2012,10 UF 1899/11 = FamRZ 2013,553) wägt zwei Gesichtspunkte gegeneinander ab: einerseits das Interesse des Kindes, bei der bislang schwerpunktmäßig erziehenden Mutter bleiben zu können, andererseits das Interesse des Kindes am Umgang mit dem Vater. Es kommt - bei uneingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Mutter - dazu, dass diese das Kind nach Irland mitnehmen kann. Das Umgangsrecht ist im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht (Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1990,392). Der Umstand, dass ab jetzt die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind erschwert werden, muss hinter dem Interesse des Kindes, bei der Mutter bleiben zu dürfen, zurückstehen.
Montag, 29. April 2013
OLG Nürnberg: Sorgerecht geht vor Umgangsrecht.
Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 14. März 2012,10 UF 1899/11 = FamRZ 2013,553) wägt zwei Gesichtspunkte gegeneinander ab: einerseits das Interesse des Kindes, bei der bislang schwerpunktmäßig erziehenden Mutter bleiben zu können, andererseits das Interesse des Kindes am Umgang mit dem Vater. Es kommt - bei uneingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Mutter - dazu, dass diese das Kind nach Irland mitnehmen kann. Das Umgangsrecht ist im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht (Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1990,392). Der Umstand, dass ab jetzt die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind erschwert werden, muss hinter dem Interesse des Kindes, bei der Mutter bleiben zu dürfen, zurückstehen.