Dienstag, 23. November 2010

Düsseldorfer Tabelle 2011 - Die ersten Info's

Duesseldorfer Tabelle 2011
Am 30.11.2011 wird das OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle für 2011 vorstellen. Erste Information über das, was sich ändert, gibt es jetzt bereits im Netz. Vor allem werden die Bedarfssätze an die aktuelle Situation angepasst. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen:



20102011
Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand640,00670,00
Mindestbedarf des einkommenslosen bedürftigen Ehegatten und Mindestbedarf nach § 1615l BGB770,00770,00
Notwendiger Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltsschuldners nach § 1603 II BGB900,00950,00
Notwendiger Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldners nach § 1603 II BGB770,00bleibt
Angemessener Selbstbehalt, §§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB gegenüber Ehegatten und nichtehelicher Mutter1000,001050,00
Angemessener Selbstbehalt ggü. volljährigen Kindern, § 1603 Abs. 1 BGB1100,001150,00
Selbstbehalt ggü. Eltern und Großeltern1400,001500,00

Neu! An die jeweilige Lebenssituation angepasste Eigenbedarfssätze für Ehegatten des Unterhaltsschuldners:
Anm B Nr. 6 der DT  bekommt eine neue Fassung. Der Eigenbedarf des Ehegatten des Unterhaltsschuldners wird der jeweiligen Lebenssituation angepasst:

20102011
Mindest-Eigenbedarf des verheirateten (mit dem Unter-
haltsschuldner zusammenlebenden) bedürftigen Ehegatten
gegenüber nachrangigen Ehegatten:  800,00850,00
gegnüber nachrangigen Volljährigen800,00920,00
Eltern/Großeltern800,001200,00
Mindestbedarf des getrennt lebenden Ehegatten
gegenüber nachrangigen Ehegatten800,001050,00
gegenüber Volljährigen800,001150,00
gegenüber Eltern/Großeltern800,001400,00
Quelle: http://www.familienrecht-deutschland.de/


Sobald die Düsseldorfer Tabelle 2011 offiziell veröffentlicht ist, werden wir Sie sofort ausführlich informieren, ebenso, wenn die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der anderen deutschen Oberlandesgerichte aktualisiert werden.