- Die Düsseldorfer Tabelle 2011 – Was sich ändert (und was gleich bleibt)
- BGH stärkt Grundsatz der nachehelichen Solidarität bei Anwendung des § 1578 b BGB. Ferner stellt er fest, dass bei dauerhaften ehebedingten Nachteilen eine Befristung des Unterhalts nicht infrage kommt, sehr wohl aber eine Begrenzung
- BGH: Voreheliche berufliche Veränderungen können nicht Grundlage für einen ehebedingten Nachteil sein.
- BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei § 1578 b BGB
- BGH zur Berechnung des ehebedingten Nachteils. Weitere Beweiserleichterungen durch Schätzung nach § 287 ZPO
- BGH lehnt Altersphasenmodell erneut ab.
- BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB begrenzt werden.
- BGH spricht sich nochmals gegen pauschalen Betreuungsbonus aus.
- BGH: Auch Tilgungsraten auf Kredite können u.U. beim nachehelichen Unterhalt angerechnet werden.
- BGH zur „Präklusionsfalle Versäumnisurteil“ – Wie man Fehler leicht vermeidet.
- BGH zur Ausgangskontrolle bei Fristwahrung per Telefax
- BGH zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Anwalts im FG-Verfahren: Verfassungskonforme Auslegung des § 78 II FamFG
- BGH zum Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung im Rahmen der PKH.
- BGH bestätigt nochmals seine Rechtsprechung zur Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen.
- BGH: Die Terminsgebühr kann schon vor Klageerhebung anfallen.
- OLG Stuttgart und OLG München: Terminsgebühr auch ohne Termin.
- OLG Karlsruhe: Anwaltsgebühren für Versorgungsausgleich auch dann, wenn kein VA stattfindet.
- OLG Düsseldorf: Streitwerterhöhung im einstweiligen Anordnungsverfahren
- OLG Oldenburg: Trotz versäumter 2-Wochen-Frist des § 137 II FamFG kommen nachgereichte Familiensachen noch in den Scheidungsverbund.
Referent: RA & FAFam Gerhard Kaßing - München (der Autor dieses Blogs)
Seminarorte:
- 09.12.2010 16:00 bis 19:15 in Mannheim
- 10.12.2010 16:00 bis 19:15 in Stuttgart
Anmeldung
- unter www.gji.de
- oder per Fax unter 07485 / 72 50 92
- oder rufen Sie einfach an: 07485 / 72 50 90