Freitag, 26. November 2010

Der Wochenblick über den Tellerrand - KW 10/47

Auch der spezialisierte Familienrechtler muss sich gelegentlich Fragen stellen, die andere Rechtsgebiete betreffen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick über den familienrechtlichen Tellerrand. Diese Woche gabs unter anderem diese interessanten Neuigkeiten:




  • Filesharing und Abmahnungen: Wer wissen will, was derzeit häufig abgemahnt wird - mit anderen Worten, wer wissen will, wo Filesharing besonders risikoreich ist, der kann nun auf zwei Archive zurückgreifen, in denen die Abmahnaktionen der letzten Zeit nach Werk und Abmahnkanzlei aufgelistet sind. Die Details berichtet IP-Notiz mit Hinweis auf www . gulli.com.
  • Verständigung im Strafverfahren: Familienrechtler stehen im Generalverdacht, konsens-süchtig zu sein. Dass auch in anderen Rechtsbereichen  - auch in solchen, in denen eher Kampf angesagt ist - der Konsens zunehmend in den Mittelpunkt rückt, zeigt der Beitrag des Kollegen Burhoff, der über eine BGH-Entscheidung zum Thema Verständigung im Strafverfahren berichtet.
  • Die neue Winterreifen-Verordnung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Wann müssen die Winter-Schlappen drauf? Was passiert, wenn sie nicht drauf sind? Über den aktuellen Stand informiert law-bike.
  • Alle Änderungen des BGB von Anfang an im Überblick - das geht gar nicht, werden Sie denken. Der Kollege Dr. Fuchs versucht sich auf de legibus trotzdem daran. Interessant ist vor allem sein Link auf eine synoptische Gegenüberstellung aller bisherigen BGB-Versionen bei lexetius .com. Viel Spaß beim Stöbern!
  • Räumungsverfahren in Mietsachen dauern oft ein Jahr, auch wenn die Rechtslage klar ist. Wer einem Mietnomaden aufgesessen ist und mit der Miete die Annuität zahlen muss, dem kann dieses Jahr finanziell das Genick brechen. Einige Mutige greifen dessen zum Mittel der "Eigenräumung ohne Titel." Die damit verbundenen Haftungsrisiken werden auf juraexamen .info aufgearbeitet.
  • "Tatort Internet" - die Fernsehsendung, mit der die Ministersgattin Stephanie zu Guttenberg ausgerechnet auf RTL II einen Kreuzzug gegen Pädophilie zu starten versuchte, verstößt wohl gegen das Rundfunkrecht, so berichtet jedenfalls presserecht-aktuell.