Ist die Schulart für die Auswahl einer Schule zweitrangig, kommt es maßgeblich darauf an, inwieweit bei der Schulwahl für das Kind Kontinuität gewahrt werden kann.
Auszüge aus KG 13 UF 110/17 = FamRZ 2018,, 502
"Die Frage der Einschulung ist eine Angelegenheit von erheblicher
Bedeutung, über die gemeinsam sorgeberechtigte Eltern grundsätzlich
Einvernehmen herstellen müssen, § 1627 BGB.
Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass eine der beiden zur Auswahl
stehenden Grundschulen derartige pädagogische oder sonstige Vorteile
bietet, dass nur diese eine Schule unter Kindeswohlaspekten infrage
käme...
Wenn mithin das Schulkonzept kein entscheidendes Kriterium für die Frage
ist, an welcher Schule die Einschulung für G... am besten ist, dann
muss in die Entscheidung mit einbezogen werden, welche Folgewirkungen
die von den Eltern gewünschte Einschulung an der von ihnen ausgesuchten
Schule für das Kind hat..."
"...ist es nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass G... bei einem
Besuch der Schule in B... nicht auf bestehende soziale Kontakte
zurückgreifen kann. Sie kennt kaum Kinder an der Schule. Viele Kinder,
die die Schule besuchen, werden sich aus dem bereits dort auch
befindlichen Kindergarten kennen. Das nähere Wohnumfeld der Mutter ist
nach deren Schilderung auch nicht dadurch geprägt, dass dort Familien
mit gleichaltrigen Kindern leben, zu den Kontakt besteht. Insoweit
bietet der Schulbesuch in S... einen klaren Vorteil, da G... mit sehr
vielen Kindergartenkindern die Schule besuchen wird, mag sie derzeit
auch mit keinem Kind sehr eng befreundet sein. Sie kennt auch Kinder aus
den nächsthöheren Klassen, da diese ebenfalls den Kindergarten mit ihr
besucht haben. Zudem besuchen auch ihre Cousine und ihr Cousin bereits
diese Schule. Dies bietet dem Kind eine gewisse Sicherheit und
Vertrautheit und erleichtert nach Überzeugung des Senats den Schulstart..."
"...Gegenwärtig erachtet es der Senat daher in der schwierigen Situation für
G... für letztlich ausschlaggebend, dass ihr vertrautes Umfeld mit der
Einschulung erhalten bleibt.
Außerdem werde dem Kind dadurch die Fortführung des bisher gelebten Wechselmodells ermöglicht.