Mittwoch, 4. Juli 2018

KG zur Auswahl einer Schule für das Kind

Ist die Schulart für die Auswahl einer Schule zweitrangig, kommt es maßgeblich darauf an, inwieweit bei der Schulwahl für das Kind Kontinuität gewahrt werden kann.
Auszüge aus KG  13 UF 110/17 = FamRZ 2018,, 502

"Die Frage der Einschulung ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, über die gemeinsam sorgeberechtigte Eltern grundsätzlich Einvernehmen herstellen müssen, § 1627 BGB.
Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass eine der beiden zur Auswahl stehenden Grundschulen derartige pädagogische oder sonstige Vorteile bietet, dass nur diese eine Schule unter Kindeswohlaspekten infrage käme...
Wenn mithin das Schulkonzept kein entscheidendes Kriterium für die Frage ist, an welcher Schule die Einschulung für G... am besten ist, dann muss in die Entscheidung mit einbezogen werden, welche Folgewirkungen die von den Eltern gewünschte Einschulung an der von ihnen ausgesuchten Schule für das Kind hat..."
"...ist es nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass G... bei einem Besuch der Schule in B... nicht auf bestehende soziale Kontakte zurückgreifen kann. Sie kennt kaum Kinder an der Schule. Viele Kinder, die die Schule besuchen, werden sich aus dem bereits dort auch befindlichen Kindergarten kennen. Das nähere Wohnumfeld der Mutter ist nach deren Schilderung auch nicht dadurch geprägt, dass dort Familien mit gleichaltrigen Kindern leben, zu den Kontakt besteht. Insoweit bietet der Schulbesuch in S... einen klaren Vorteil, da G... mit sehr vielen Kindergartenkindern die Schule besuchen wird, mag sie derzeit auch mit keinem Kind sehr eng befreundet sein. Sie kennt auch Kinder aus den nächsthöheren Klassen, da diese ebenfalls den Kindergarten mit ihr besucht haben. Zudem besuchen auch ihre Cousine und ihr Cousin bereits diese Schule. Dies bietet dem Kind eine gewisse Sicherheit und Vertrautheit und erleichtert nach Überzeugung des Senats den Schulstart..."
"...Gegenwärtig erachtet es der Senat daher in der schwierigen Situation für G... für letztlich ausschlaggebend, dass ihr vertrautes Umfeld mit der Einschulung erhalten bleibt.

Außerdem werde dem Kind dadurch die Fortführung des bisher gelebten Wechselmodells ermöglicht.