Mittwoch, 11. Juli 2018

Mietvertrag: Beide Eheleute stehen im Vertrag - nur einer unterschreibt - zustandegekommen?

Ein Fall aus dem Kanzlei-Alltag:

Das Ehepaar möchte in ein Seniorenwohnheim umziehen. Zuerst schaut er sich die Wohnung an und ist ganz angetan. Dann schaut sie sich die Wohnung an, ist ebenfalls angetan und unterzeichnet den ihr vorgelegten Mietvertrag, indem beide Eheleute als ausgewiesen sind.
Zuhause ließen beide den Mietvertrag gründlich durch und finden eine Klausel, aus der sich ergibt, dass aus Hygiene-Gründen regelmäßig der Kammerjäger bei schaut. Beide wollen die Wohnung nicht mehr und kündigen. Der Wohnheim-Betreiber akzeptiert die Kündigung, will aber 3 Monatsmieten. Was tun?

Lösung:

1. LG Berlin, Urteil vom 3.9.07 – 67 S 391/06 –
Ein Mietvertrag, der als Mieter beide Eheleute aufführt, kommt grundsätzlich erst zustande, wenn beide Ehegatten ihre Unterschrift geleistet haben. Ohne weiteres ist nicht von einer Vertretung des einen Ehegatten durch den anderen auszugehen.

Zu finden auf den Seiten des Berliner Mietervereins

Ferner: OLG Brandenburg,9 W 8/06 = FamRZ 2007, 558
Grundlagengeschäfte, zu denen auch das anmieten und kündigen einer Wohnung zählen, dienen nicht der Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs gemäß § 1357 BGB, so dass auch insoweit nicht automatisch ein Ehegatte für den anderen handelt.

Andere Meinungen: gibt es zuhauf.
vgl. z.B. Mieterverein Frankfurt

LG Frankfurt/Main, Beschl. v. 7.11.2003 – 2/11 S 59/03, PE 2006, 144


Leitsatz
Sind im Kopf des Mietvertrags mehrere Personen als Mieter genannt, so wird daraus der Wille der Beteiligten deutlich, dass alle genannten Personen Vertragspartner werden sollen. Leistet nur einer der Mieter seine Unterschrift, so ist in der Regel davon auszugehen, dass dieser in Vollmacht der anderen handelt und folglich auch die anderen Mieter sind.
Anmerkung
Für den Fall, dass die Mieter Ehegatten sind, ebenso LG Berlin, Urt. v. 27.5.1999 – 62 S 425/98, GE 1999, 1285.
Anders AG Frankfurt/Main, Urt. v. 24.1.2003 – 33 C 2128/01-50, unveröffentlicht.