Dienstag, 3. Juli 2018

OLG Bremen - Sorgerechtsvollmacht an das Jugendamt

Um Maßnahmen nach § 1666 zu vermeiden, kann der Sorgeberechtigte dem Jugendamt eine Sorgerechtsvollmacht erteilen, sagt das OLG Bremen, Beschl. v. 05.02.18, 4 UF 134/17 = FamRZ 2018, 689.
Dadurch können sich die Eltern aber nicht aus ihrer Veranwortung stehlen. Sind sind weiter zur fortdauerenden Kooperation und Kommunkation mit dem Jugendamt verpflichtet. Kommunizieren und kooperieren sie nicht, kommen gleichwohl Maßnahmen nach § 1666 BGB in Betracht..