Donnerstag, 5. Juli 2018

OLG Ddüsseldorf: Alleinige Sorge geht vor Sorgevollmacht

Besteht mangels tragfähiger Kommunikation und Kooperation der Eltern keine Grundlage für eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge, so ist die elterliche Sorge einem Elternteil zu übertragen, auch wenn der andere die Erteilung einer generellen Sorgerechtsvollmacht anbietet.

OLG Düsseldorf v. 7.12.2017, 1 UF 151/17