Mittwoch, 24. November 2010

Düsseldorfer Tabelle 2011 - OLG Frankfurt plant z.T. andere Selbstbehalte

Duesseldorfer Tabelle 2011Am 30.11.2010 wird das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle 2011 vorstellen. Es werden sich vor allem die Selbstbehalte erhöhen. Darüber hatten wir im Detail hier berichtet.

Die vom OLG Düsseldorf geplanten Werte korrespondieren zwar weitgehend, aber nicht völlig mit dem, was das OLG Frankfurt plant. Dort hat man schon im August dieses Jahres angekündigt, ab 01.01.2011 von folgenden Selbstbehaltssätzen ausgehen zu wollen (aktuell von Düsseldorf geplante Sätze zum Vergleich mit angegeben):




Neue Sätze 2011FrankfurtDüsseldorf
Selbsbehaltssätze gem. Nr. 21 der Ffm-LL
Mindestselbstbehalt  Erwerbstätiger950,00950,00
Mindestselbstbehalt  nicht Erwerbstätiger800,00770,00
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei Erwerbstätigen1050,001050,00
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei nicht Erwerbstätigen975,00noch nicht
bekannt
Angemessener Selbstbehalt1150,001150,00
Mindestselbstbehalt nach § 1615 l BGB ( Nr. 18 Ffm-LL)800,00770,00
Mindestbedarf des volljährigen Kindes mit
Eigeneinkommen ( Nr. 13.1.1 Ffm-LL)
560,00noch nicht
bekannt
Mindestbedarf eines Studenten (Nr. 13.1.2. Ffm-LL)670,00670,00
Bewertung der Haushaltsführung durch einen nicht
Erwerbstätigen (Nr. 6 Ffm-LL)
400,00noch nicht
bekannt


Sobald die Düsseldorfer Tabelle für 2011 vorliegt, berichten wir sofort an dieser Stelle, ebenso, wenn die aktuellen Leitlinien der Oberlandesgerichte vorliegen.