Dienstag, 30. November 2010

Düsseldorfer Tabelle 2011 - die Tabellensätze bleiben unverändert

Duesseldorfer Tabelle 2011Am 30.11.2010 hat das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 vorgestellt. Nach dem, was bereits im Vorfeld bekannt geworden war und nach einem aktuellen Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung und des Focus ändern sich vor allem die Selbstbehalt-Sätze, nicht jedoch die Tabellensätze für den Kindesunterhalt. Diese waren im letzten Jahr um durchschnittlich 13% angehoben worden. Nun ist für Kinder eine Null-Runde angesagt.
Besser als letztes Jahr fahren nur Studenten mit eigener Wohnung, deren pauschaler Bedarfssatz von Euro 640,00 auf Euro 670,00 angehoben wurde, eine Änderung, die nicht überraschend kam, nachdem dieser Satz seit Jahren unverändert geblieben und damit nicht mehr zeitgemäß war.

Im übrigen haben sich die Selbstbehalts-Sätze exakt so geändert, wie wir dies in den letzten Tagen bereits hier und hier berichtet hatten. Das Wichtigste hier noch einmal kurz zusammengefasst:


  • Der Selbstbehalt des Arbeitslosen gegenüber seinen minderjährigen Kindern bleibt mit Euro 770,00 unverändert.
  • Der Selbstbehalt des Erwerbstätigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern erhöht sich von bisher Euro 900,00 auf Euro 950,00.
  • Gegenüber volljährigen, nicht mehr in der Schulausbildung befindlichen Kindern beträgt der Selbstbehalt jetzt Euro 1.150,00 statt früher 1.100,00 €.
  • Der Eigenbedarf gegenüber dem geschiedenen Ehegatten erhöht sich von Euro 1.000,00 auf Euro 1.050,00.
  • Gegenüber den unterhaltsberechtigten Eltern beträgt der Selbstbehalt jetzt Euro 1.500,00 statt bisher Euro 1.400,00.

Basis für diese neuen Selbstbehalte ist  der aktuelle Existenzminimum-Bericht. Dieser muss vom Bundesrat noch genehmigt werden. Sollte eine Genehmigung nicht erfolgen, kann es sein, dass das OLG Düsseldorf an den jetzt festgelegten Selbstbehalten noch einmal Änderungen vornimmt.

Erste Fachanwalts-Seminare über die neue Düsseldorfer Tabelle (und über die aktuelle Rechtsprechung des BGH) finden bereits nächste Woche in Stuttgart und in Mannheim statt. Informationen dazu finden Sie hier.