Auch wenn das Familienrecht ziemlich weitab von der Tätigkeit der Strafrechtsabteilung unserer Zunft angesiedelt ist - auch hier wurde gespannt auf das Urteil in Augsburg gewartet.
Herzlichen Glückwunsch zum guten Ausgang des Verfahrens, Herr Kollege Lucas! Ich gehe davon aus, dass sich die Staatsanwaltschaft hier nicht noch eine Revision antun wird - es reicht nämlich: für alle Seiten!
Es ist schon schlimm genug, dass durch das Verfahren und Dasjenige, was ihm vorausgegangen ist, in der Bevolkerung der Eindruck entstehen musste, dass engagierte und bisweilen auch unbequeme (und in dieser Haltung exponierte) Strafverteidiger wegen ihres Engagements abgestraft werden, wenn sich dafür eine günstige Gelegenheit bietet.
Noch schlimmer ist der Eindruck, der nun entstanden ist: Die Staatsanwaltschaft, die von Gesetzes wegen zur Neutralität verpflichtet ist, unterdrückt ein Dokument, weil sich eventuell eine Anklage nicht mehr halten lässt, wenn man es vorlegt. Meine ausdrückliche Hochachtung gilt der Staatsanwältin, die diesbezüglich mit der Wahrheit nicht hinterm Berg hielt und sich insbesondere - was ja nicht selbstverständlich ist - auch noch genau erinnern konnte.
Die letzte Zeit war hart für Sie, Herr Kollege Lucas - insbesondere, nachdem die Staatsanwaltschaft trotz klarer Beweislageg gegen Sie nicht nur eine Strafe, sondern auch noch ein Berufsverbot gefordert hatte. Trotzdem: Bleiben Sie engagiert! Engagiert gegen zu hohe Strafen und insbesondere gegen das zu weite Auseinandergehen der "Sanktionsschere", ein Phänomen, das Sie in Ihrer Revisionsbegründung ja dezidiert ansprachen, was ja wiederum zum aktuellen Verfahren führte. Soweit mir bekannt ist, wird dieses Phänomen auch in Teilen der Justiz - auch der bayerischen Strafjustiz, die deshalb nicht pauschal über einen Kamm geschoren werden sollte - kritisch betrachtet und gewürdigt.
Schöne Grüße und schönes Wochenende
Ihr
Gerhard Kaßing
Fachanwalt für Familienrecht