Mehrfach war er ausgerastet und hatte seine Frau geschlagen - und das in Gegenwart der Kinder. Sie hatte sich von ihm getrennt und ihm den Umgang mit den Kindern verweigert; sie hätten Angst vor ihm. Das bestätigte das Jugendamt in einem Gutachten, und deshalb gab das OLG Köln der Mutter Recht.
In seinem Urteil vom 07.12.2010, Az 4 UF 183/10 = FamRZ 2011, 571, führte es aus, dass die Kinder durch die Gewalt, die der Vater gegen die Mutter ausgeübt habe, traumatisiert seien. Es sei verständlich, dass sie derzeit keinen Umgang mit dem Vater wollten. Der Umgang sei deshalb auf Briefkontakte und - eventuell - Bildinformationen zu beschränken.
Ob die Mutter die Kinder hier zusätzlich negativ beeinflusst habe, sei ohne Belang, da ausweislich des Jugendamtsgutachtens feststünde, dass die Angst der Kinder unabhängig von einer solchen Beeinflussung besteht. Auch dass der Vater sich eine Therapie unterzogen und deshalb nun nicht mehr zur Gewalt neige, könne keine andere Entscheidung rechtfertigen. Die Angst der Kinder bestehe zunächst fort, und auf das Wohl der Kinder komme es an.
Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil (zum Vergrößern Anklicken):
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