Montag, 5. Mai 2014

Sorgerecht für den nichtehelichen Vater - So geht's jedenfalls nicht!

Viele nichteheliche Väter wollen die gemeinsame elterliche Sorge - und die meisten treffen dafür auch die richtigen Maßnahmen. Zumindest lassen sie sich wenigstens beraten, was sie tun müssen, um ihre Chancen für die Erlangung des Sorgerechts zu optimieren.

Wie man es falsch anfängt und was man alles nicht machen sollte, das hält das Amtsgericht Gießen in seinem Beschluss vom 1.12.2013, Aktenzeichen 243 F1052/13 fest. Wichtige Auszüge aus diesem sehr lehrreichen Beschluss finden Sie auf dem Beck-Blog im Posting von Hans-Otto-Burschel v. 15.04.2014.

Lesenswert!