2006
war es der Kollege Pinkerneil, der sich den Zorn des Münchener
Landgerichts zuzog. Er war an einem brütend heißen Sommertag ohne
Krawatte zu einer Hauptverhandlung in Strafsachen erschienen. Und 2011
nahm selbiges Landgericht wieder Anstoß an einem schlipslosen Kollegen.
Diesmal geriet der erfahrene Strafverteidiger und verehrte Kollege Peter
G. Wolf ins Visier der förmelnden Strafrichter. Als er auch auf
Aufforderung keinen Selbstbinder anlegen wollte, vertagte der VorsRiLG
Ottmann einfach die Hauptverhandlung mit der Aufforderung, beim nächsten
Termin korrekt gekleidet zu erscheinen. Es gehe nicht an, im Hemd ohne
Krawatte vor Gericht zu erscheinen.
Die Frage ist, ob es umgekehrt nicht schlimmer wäre...
Quelle: Münchener Merkur
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