Hitzefrei
gibt's eigentlich nur für Schüler. Aber auch Arbeitnehmer haben bei den
derzeit herrschenden Temperaturen unter Umständen Anspruch auf
Arbeitserleichterungen. Eigentlich sollen Arbeiträume nicht wärmer als
26° warm sein. Werden die 30° überschritten, muss der Chef konkrete
Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu gestalten, z.B. die
Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder die Abendstunden
verlagern und über Tags freigeben.
Bei 35° Grad in den
Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das
Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert
die Süddeutsche Zeitung heute.
(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de