Das Rauschen war groß im Blätterwald. Angeblich hätte der BGH den Stab über den alleinerziehenden Müttern gebrochen, diese müssten nun ganz rasch wieder ganztags arbeiten. So ging es letzte Woche durch die Medien. Wir hatten hier bereits gepostet, dass am Urteil nichts Neues dran war, sondern der BGH die in diesem Urteil ausgesprochene Linie seit Jahren fährt - und das mit der Arbeitsverpflichtung nichts so heiß gegessen wird wie gekocht. Interessant aber, dass nun auf einmal die Politik aktiv wird:
Bayerns Familienministerin Beate Merk will das Unterhaltsrecht nachbessern - schreibt die Welt heute in ihrer Online-Ausgabe. Gesellschaftspolitik dürfe nie auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, die Möglichkeiten der Eigenbetreuung müssten wieder verstärkt werden.
Nun gut - aus dieser Ecke war was zu erwarten - Bayerische Familienpolitik ist eine laute Angelegenheit, und offenbar muss Frau Merk in den Ferien Stallwache in München halten.
By the way: Ihre Idee ist nicht völlig vom anderen Stern: Irgendwie erinnere ich mit dunkel an einen gewissen Art. 6 II GG, in dem sich nachlesen lässt, dass das Recht auf Erziehung "...das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht..." sei.
Aber damit nicht genug: Beck-Aktuell berichtet heute, auch das Bundesjustizministerium "prüfe Nachbesserungen beim Unterhaltsrecht". Was da geprüft wird, bleibt zwar im Dunkeln, ebenso wie lange man vor hat, da vor sich hin zu prüfen. Im Übrigen nehme man die Äußerungen Merks "zur Kenntnis" und kommentiere das BGH-Urteil nicht. Die klassische "Hello-World-Here-I-Am" Meldung ohne jeden Informationswert.
Wird jetzt die große Diskussion über alles und jedes wieder ausbrechen? Nachdem der BGH nur das bestätigt hat, was der Gesetzgeber damals wollte - kein Altersphasenmodell mehr? Was - liebe Politiker - wollt Ihr da eigentlich prüfen? Der BGH tut genau das, was Ihr damals ins Gesetz geschrieben habt. Jedenfalls, was den § 1570 BGB und den Betreuungsunterhalt betrifft.
Mit der Drittelmethode ist er über das von Euch gesteckte Ziel hinausgeschossen, aber da hat ihn erst mal das Verfassungsgericht wieder eingefangen. Sollte er mit der Dreiteilung schmollend von der Bedarfsebene auf die Ebene der Leistungsfähigkeit umziehen, DANN könnte es sein, dass Handlungsbedarf besteht. Denn DAS geht über das hinaus, was ihr - die Politiker - damals wolltet (auch wenn die einschlägige Literatur das ausdauernd anders behauptet).
Aber beim Betreuungsunterhalt ist er exakt "auf Linie", der BGH. Also: Wenn ihr da was prüft, dann kann es sich eigentlich nur um etwas handeln, was wir nun haben, weil ihr damals nicht richtig nachgedacht habt. Und dann - wäre mein Vorschlag - prüft bitte nicht ewig vor Euch hin, sondern MACHT MAL HINNE!
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