Die nichtehelichen Eltern hatten infolge Sorgeerklärung beide das Sorgerecht. Sie gingen im Streit auseinander, und die Mutter zog mit dem Kind eigenmächtig an einen anderen Ort um. Das OLG Saarbrücken zweifelt allein schon deshalb an der Erziehungsfähigkeit der Mutter.
In seiner Entscheidung vom 06.04.2011, Az. 6 UF 40/11 = NJW 2011, 2372 führt es aus, dass es häufig nicht dem Wohle des Kindes diene, wenn "das Kind in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern spontan aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung herausgenommen" werde... "Solch eigenmächtiges Verhalten ist auch schon im einstweiligen Anordnungsverfahren gewichtig im Rahmen der Beurteilung der Erziehungseignung dieses Elternteils zu berücksichtigen. In Fällen eigenmächtigen Verbringens ist das Eilverfahren besonders zu beschleunigen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzten Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann."
Die Mutter war kurz vor Weihnachten 2010 umgezogen, der Vater hatte am 07.01.2011 EA-Antrag gestellt, dem schon am 15.02.2011 stattgegeben wurde.
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