- Dass ein nach § 1579 Nr. 2 verwirkter Ehegattenunterhaltsanspruch wieder aufleben kann, wenn die Nachfolgebeziehung sich auflöst, hat der BGH entschieden und berichtet Hans-Otto-Burschel im Beck-Blog.
- Wer auf Mauritius die Ehe schließt, kann gleich beim Standesbeamten Gütertrennung vereinbaren, und diese Vereinbarung ist in Deutschland gültig. Das hat der BGH so entschieden, und das berichtet die Rechtslupe.
- Anwaltsliteratur ist nicht wissenschaftlich genug, bemängelt Prof Pahlow - und wird dafür zu Recht von Burhoff streng ins Gebet genommen.
- Wieviel Schindluder mit fehlerhaften Vaterschaftsanerkennungen getrieben werden kann, beschreibt Hans-Otto-Burschel im Beck-Blog.
- Zur Möglichkeit der nachträglichen Befristung von Altersunterhalt hat nun der BGH entschieden, und die Kollegen Scherer und Körbes berichten darüber.
- Die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit der Begründung, er habe eine Chinesin geheiratet, ist auch dann nicht ohne weiteres möglich, wenn der Arbeitnehmer in einem sicherheitsrelevanten Bereich eines Bundeswehr-Zuliefer-Betriebes arbeitet, hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden. Jus@publicum berichtet darüber, ebenso K&W Legal.
Ihnen allen ein schönes Wochenende
Gerhard Kaßing
RA und FAFam
München