Montag, 1. August 2011

Leutheusser-Schnarrenberger: Kein Internet-Pranger für Sextäter

Mit Urteil vom 04.05.2011, Az. 2 BvR 2365/09 = NJW 2011, 1963 hatte das BVerfG die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung moniert und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Frist für die Reform: 31.05.2013.
Es pressiert also. Und die Polizei macht noch mehr Druck; Sie möchte, dass die Frist nicht voll ausgeschöpft sondern der Gesetzgeber eher aktiv wird.Und: die Polizei möchte, dass der Aufenthaltsort von aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern bekannt gegeben wird, ggf. also im Internet, so jedenfalls der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt zur Passauer Neuen Presse.
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