Es pressiert also. Und die Polizei macht noch mehr Druck; Sie möchte, dass die Frist nicht voll ausgeschöpft sondern der Gesetzgeber eher aktiv wird.Und: die Polizei möchte, dass der Aufenthaltsort von aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern bekannt gegeben wird, ggf. also im Internet, so jedenfalls der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt zur Passauer Neuen Presse.
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