In der Düsseldorfer Tabelle haben sich vor allem die Selbstbehalte geändert - sie sind angehoben worden, weil das auch mit den Hartz-IV Sätzen geschehen ist - oder besser gesagt: geschehen sollte. Nun hat die Hartz-IV-Reform jedoch am 17.12.2010 den Bundesrat überraschend nicht passiert.
Erst im Februar wird sich entscheiden, um wieviel die Hartz-IV Sätze nun tatsächlich angehoben werden. Wird die Anhebung höher ausfallen, dann werden auch die Selbstbehaltssätze zur Düsseldorfer Tabelle noch einmal nachgebessert werden. Darauf weist Hans-Otto Burschel im Beck-Blog zu Recht hin.
Es bleibt also zunächst einmal spannend. Im Moment -also ab 01.01.2011- wird die Tabelle aber zunächst so angewandt, wie sie das OLG am 30.11.2010 bekannt gegeben hat. Sollte sich an den Selbstbehaltssätzen irgendetwas ändern, werden Sie an dieser Stelle sofort informiert.