Freitag, 10. Dezember 2010

Fokus-Familienrecht Wochenumschau 10/48

Blick über den Tellerrand
Die Klicks der Woche
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Ausgabe 10/48


  • E-Mails vom Chef gelesen - fristlos entlassen - Auch der Innenrevisor einer Firma darf sich an den EMails seines Chefs nicht vergreifen und kann widrigenfalls außerordentlich gekündigt werden. Das berichten die Kollegen Groll und Schmeilzl.
  • Kündigungen von Arbeitsverträgen mit zu kurzer Frist sind nach einer aktuellen Entscheidung des BAG wohl endgültig unwirksam und werden nicht mehr in eine fristgemäße Kündigung umgedeutet, berichtet Prof. Dr. Rolfs im Beckblog.
  • "Ping"-Anrufe sind Betrug - Anrufe, die von einer "teuren" Telefonnummer kommen, es nur einmal läuten lassen und dadurch den Teilnehmer zum Rückruf der teuren Nummer veranlassen, stellen strafrechtlich einen Betrug dar, hat das OLG Oldenburg entscheiden und berichtet der Kollege Mameghani.
  • Wikileaks - kein Geheimnisverrat - Was Wikleaks tut, ist strafrechtlich nur schwer einzuordnen .Jedenfalls stellt es keinen Geheimnisverrat dar, stellt der Kollege Stadler fest.
  • Twitter und Facebook am Arbeitsplatz - Was geht und was geht nicht? Einen Überblick und Ratschläge für Arbeitgeber geben Hasche/Sigle, für Arbeitnehmer der Betriebsrat Blog.
  • Weihnachtsgeld - Wann besteht ein Anspruch und wann ist die Zahlung freiwillig? Mit dieser Frage und einer neuen Entscheidung des BAG dazu beschäftigen sich die Kollegen Lehmann und Wolf J. Reuter.
  • Der Führerschein mit 17 läuft weiter - der bisherige Modellversuch wird ständiges Recht, berichtet Law-bike.
  • Der neue E-Perso - Es scheint schwierig zu sein, an ihn heran zu kommen, berichten die Zeitschrift c't (die für dieses Thema sogar eines eigenes Blog eingerichtet hat) und das juristische Internetprojekt Saarbrücken 
  • Der E-Perso und die Beweislastheise online berichtet, dass der E-Perso vermutlich eine Beweislastumkehr bei Kauf im Internet mit sich bringen wird.
  • Das Broccoli-Patent - Kann man sich Broccoli patentieren lassen? Nein - sagen Hasche/Sigle mit eingängiger Begründung


Schönes Wochenende aus München wünscht Ihnen

Fokus-Familienrecht
Gerhard Kaßing