Freitag, 18. März 2011

Trotz BobbyCars mit Flüsterreifen - Kinder sind nach dem BImschG immer noch "schädliche Umwelteinwirkungen".

Tatsächlich häufen sich in letzter Zeit Klagen gegen Kindergarten-Lärm, die sich auf § 22 BIMschG stützen: Man solle doch Kindergärten bitte so bauen, dass die Nachbarn von den Kindern nichts hören! Und nichts kann die Kläger davon überzeugen, dass die Zukunft unseres Landes nicht geräuschlos aufwachsen kann. Daher will der Gesetzgeber - so berichtet die Pressestelle des Deutschen Bundestags - in den § 22 BImschG einen Abs 1a einfügen:

„ Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden“, vgl.  BT-Drucks. 17/4836.

Das Gesetz stoße angeblich auf einhellige Zustimmung, wird berichtet, wenngleich ein zum Entwurf angehörter Professor Martin Schulte von der Technischen Universität Dresden den Kindergärten gleichwohl die Anschaffung von Bobbycars mit Flüsterreifen empfahl, um die Nachbarn doch irgendwie zu schonen.

Also, liebe Kinder: Schön still sein! Ihr könnt froh sein, dass wir Euch nicht mit Wasserwerfern fluten und in Betonmäntel einsargen, um vor Euern Emissionen sicher zu sein.
Und vor allem auch später nicht meckern, wenn Ihr dann mal unsere Rente finanzieren müsst, gell?


(C) Foto: Rainer Sturm auf www.pixelio.de