Mit Urteil vom 21.07 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechte der nichtehelichen Väter gestärkt und auch diesen Zugang zur elterlichen Sorge eingeräumt, ohne von der Zustimmung der Mutter abhängig zu sein; wir berichteten hier.
Interessant, was aus dem konkreten Fall geworden ist. Hans-Otto Burschel klärt im Beck-Blog unter Bezugnahme auf FamRZ 2011, 452 den weiteren Verlauf auf:
Der Junge, um den es damals ging, lebt jetzt beim Vater, und diesem wurde - mit Zustimmung der Mutter mit mit Beschluss des AG Bad Oeyenhausen vom 21.10.2010 (43 F 3/09) die alleinige(!) elterliche Sorge übertragen.
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