Freitag, 24. September 2010

OLG Koblenz: Private Krankenversicherung neben Kindesunterhalt

Zu den Voraussetzungen, wann ein Kind neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten für eine private Krankenversicherung vom Unterhaltsberechtigten verlangen kann, hat sich jetzt das OLG Koblenz in der Entscheidung  11 UF 620/09 = FamRZ 2010, 1457 geäußert.
Nach allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, dort jeweils in Ziff 11. sind grundsätzlich die Kosten einer Krankenversicherung im Elementarunterhalt für die Kinder nicht enthalten, vgl. z.B. SüdL Ziff 11.1. Daran knüpft das OLG Koblenz an und stellt fest: War der unterhaltspflichtige Vater während der intakten Beziehung privat krankenversichert und führt er diese Versicherung nach der Trennung fort, ist diese Versicherungsart auch für seine Kinder weiter angemessen. Er ist verpflichtet, die Kosten für eine private Krankenversicherung der Kinder zusätzlich zum Elementarunterhalt zu zahlen.

Etwas anderes gilt nur, wenn das Kind in einer Kombination aus gesetzlicher Versicherung und privater Zusatz-Krankenversicherung so versichert werden kann, dass der gleiche Versicherungsschutz besteht und trotzdem weniger Kosten entstehen. Dann kann der Vater das Kind auf diese Variante verweisen.

Fokus-Familienrecht-Schnell-Info zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):




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